Kann ich ohne Absprache mit meinem Mieter einen großen Hund in Niedersachsen halten?
Als Tierexperte weiß ich, dass es für viele Menschen sehr wichtig ist, ein Haustier zu haben. Und für viele ist ein Hund der beste Freund des Menschen. Doch viele Mieter sind sich nicht sicher, ob sie in ihrer gemieteten Wohnung oder ihrem gemieteten Haus einen Hund halten dürfen. In diesem Blogpost werde ich speziell auf die Frage eingehen, ob man ohne Absprache mit dem Mieter in Niedersachsen einen großen Hund halten kann, wenn nichts dazu im Mietvertrag steht.
Was sagt das deutsche Gesetz?
Das deutsche Gesetz erlaubt grundsätzlich jedem Mieter, ein Haustier zu halten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Kampfhunde (wie American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier), für bestimmte Kreuzungen von Hunden (zum Beispiel Bullterrier und Bullmastiff-Mischlinge oder Rottweiler und Staffordshire Terrier-Mischlinge) sowie für Hunde bestimmter Rassen, die in einem sogenannten Hundegesetz des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt sind.
Vor Kurzem wurde in Niedersachsen das Hundegesetz geändert. Seitdem verbietet das Gesetz für bestimmte Hunderassen, deren Zucht auf Kampf oder Jagd ausgerichtet ist, die Haltung in Wohnungen und Häusern. Es gilt für folgende Hunde:
- Akita Inu
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
- Tosa Inu
Wenn Du einen Hund hältst, der nicht in der Liste aufgeführt ist, und Dein Mietvertrag keine Vereinbarungen über die Haustierhaltung enthält, bist Du grundsätzlich berechtigt, Deinen Hund in deiner Wohnung oder Deinem Haus zu halten. Hierbei gilt natürlich die Voraussetzung, dass der Hund zivilisiert und ordnungsgemäß gehalten wird.
Wie solltest Du vorgehen?
Selbst wenn Dein Hund nicht in der Liste aufgeführt ist und es keine Regelungen im Mietvertrag gibt, solltest Du im Zweifelsfall dennoch immer das Gespräch mit Deinem Vermieter suchen. Die meisten Vermieter freuen sich, wenn sich Mieter um ihr Eigentum kümmern und sie über Änderungen informieren. Dabei solltest Du auch angeben, welche Art von Hund Du planst, zu halten (Rasse, Größe usw.), damit der Vermieter abschätzen kann, ob es potenzielle Probleme geben könnte.
Es ist auch immer ratsam, die schriftliche Genehmigung Deines Vermieters einzuholen. So vermeidest Du späteren Ärger und stellst sicher, dass Du Deinen Hund auch wirklich halten darfst.
Fazit
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Wenn Du in Niedersachsen einen großen Hund halten möchtest, der nicht in der Liste der verbotenen Hunde aufgeführt ist und es keine Regelung im Mietvertrag gibt, darfst du theoretisch Deinen Hund halten. Es wird aber empfohlen, IMMER das Gespräch mit Deinem Vermieter zu suchen und eine schriftliche Genehmigung einzuholen. So kannst Du vermeiden, dass Du später Probleme oder Konflikte mit Deinem Vermieter bekommst. Wir alle wollen doch, dass unser Haustier ein glückliches Leben führt, oder nicht?!