Hund privat verkaufen – ist das erlaubt?
Du möchtest deinen Hund aus verschiedenen Gründen privat verkaufen, zum Beispiel aus privaten finanziellen Gründen oder weil du keine Zeit mehr hast, dich um ihn zu kümmern? Aber du bist dir unsicher, ob das überhaupt erlaubt ist? In diesem Blogpost erfährst du alles Wichtige zum Thema „Hund privat verkaufen – ist das erlaubt?“.
Grundsätzliches zum Hundeverkauf
Bevor wir uns mit dem privaten Hundeverkauf beschäftigen, möchten wir dir einige grundsätzliche Informationen zum Hundeverkauf mitgeben. Der Verkauf eines Hundes fällt grundsätzlich unter das Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 433 ff. BGB). Dabei handelt es sich um einen rechtsgeschäftlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Damit der Kaufvertrag rechtskräftig ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen:
- Einigung über die Vertragsbedingungen (z.B. Preis, Zahlungsbedingungen)
- Bezeichnung der zu verkaufenden Sache (in diesem Fall der Hund)
- Übergabe und Übereignung des Hundes
Privater Hundeverkauf – das solltest du wissen
Ein privater Hundeverkauf ist grundsätzlich erlaubt, solange dabei keine Gesetze verletzt werden. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass beim privaten Hundeverkauf einige Dinge zu beachten sind.
Gesetzliche Voraussetzungen
Beim privaten Hundeverkauf gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie beim Kauf von Händlern. Das bedeutet, dass der Hund gesund sein muss und frei von Krankheiten, dass er gechipt, geimpft und entwurmt sein muss und dass er über einen gültigen Impfausweis verfügen muss. Auch müssen alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, wie beispielsweise eine Anmeldung des Hundes beim zuständigen Meldeamt.
Haftung und Gewährleistung
Beim privaten Hundeverkauf gibt es keine Gewährleistung. Das bedeutet, dass du als Verkäufer keinerlei Garantien geben musst, dass der Hund tatsächlich gesund ist und bleibt. Allerdings haftest du als Verkäufer schon dafür, wenn du den Hund bewusst verschwiegen hast, dass er beispielsweise krank ist.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass du als Verkäufer ehrlich und transparent über den Gesundheitszustand des Hundes bist. Wenn du dem Käufer verheimlichst, dass der Hund krank ist, haftest du im Ernstfall für den Schaden, der dem Käufer entsteht.
Meldepflichten
Als Verkäufer hast du die Pflicht, den Hund beim zuständigen Meldeamt abzumelden. Der Käufer hat dann die Pflicht, den Hund bei seinem zuständigen Meldeamt wieder anzumelden.
Kein Handel mit Hunden ohne Genehmigung
Eine wichtige Voraussetzung, die beim privaten Hundeverkauf erfüllt sein muss, ist, dass tatsächlich ein privater Verkauf stattfindet. Handelt es sich um einen gewerblichen Handel mit Hunden, benötigst du eine gewerbliche Genehmigung.
Gewerbsmäßiger Handel liegt dann vor, wenn du Hunde züchtest oder regelmäßig Hunde verkaufst, um damit einen Gewinn zu erzielen. In diesem Fall bist du verpflichtet, eine gewerbliche Genehmigung zu beantragen.
Fazit
Ein privater Hundeverkauf ist grundsätzlich erlaubt, solange die gesetzlichen Vorgaben und Meldepflichten eingehalten werden und kein gewerblicher Handel stattfindet. Denke aber immer daran, dass du als Verkäufer in der Haftung stehst und ehrlich und transparent über den Gesundheitszustand des Hundes sein solltest. Wenn du dich an die rechtlichen Vorgaben hältst, steht einem privaten Hundeverkauf nichts im Wege.