Hund läuft draußen unbeaufsichtigt, Halter drinnen (Mietwohnung)?
Als Hundebesitzer fragst Du Dich sicherlich, ob Du Deinen Hund draußen unbeaufsichtigt lassen darfst, während Du in Deiner Mietwohnung entspannst oder Deinen Alltag erledigst. In diesem Blogpost erfährst Du, wie es um die Rechtslage und die Sicherheit Deines Hundes steht, wenn er draußen allein gelassen wird.
Was sagt das Gesetz?
Grundsätzlich gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung bezüglich des unbeaufsichtigten Aufenthalts von Hunden. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin oder Bayern, gibt es jedoch Gesetze, die eine Aufsichtspflicht des Halters vorsehen.
In der Regel wird es jedoch als grob fahrlässig angesehen, einen Hund unbeaufsichtigt draußen zu lassen, da er dadurch Gefahren ausgesetzt ist und möglicherweise Dritte verletzen oder beschädigen kann. Sollte etwas passieren, kann der Halter dafür haftbar gemacht werden.
Die Gefahren für Deinen Hund
Wenn Du Deinen Hund draußen allein lässt, kann er einer Reihe von Gefahren ausgesetzt sein. Dazu gehören:
- Ausreißen und Verlaufen
- Vergiftungen durch gefundene Substanzen
- Körperliche Verletzungen durch andere Hunde oder Tiere
- Unfälle auf der Straße
- Diebstahl oder Entführung
Vor allem, wenn Dein Hund dazu neigt, wegzulaufen oder sich aggressiv gegenüber anderen Tieren oder Menschen zu verhalten, solltest Du ihn niemals unbeaufsichtigt draußen lassen.
Alternative Lösungen
Wenn Du Deinen Hund während Deiner Abwesenheit nicht allein lassen möchtest, gibt es einige alternative Lösungen:
- Bringe Deinen Hund zu einem vertrauenswürdigen Hundesitter oder in eine Hundetagesstätte.
- Nimm Deinen Hund mit zur Arbeit oder zu Deinen Terminen, wenn dies möglich ist.
- Schaffe einen sicheren Raum in Deiner Wohnung für Deinen Hund, in dem er genügend Platz zum Spielen und Ausruhen hat.
Indem Du für eine angemessene Betreuung Deines Hundes sorgst, stellst Du sicher, dass er sicher und glücklich ist – und dass Du Dich ohne Sorge um ihn kümmern kannst.
Zusammenfassung
Obwohl es keine einheitlichen Regeln für den unbeaufsichtigten Aufenthalt von Hunden gibt, solltest Du Deinen Hund niemals unbeaufsichtigt draußen lassen, da er dadurch Gefahren ausgesetzt ist und Du für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden kannst. Es gibt Alternativen zur Aufbewahrung, wie vertrauenswürdige Hundesitter oder eine Hundetagesstätte, die für das Wohlbefinden Deines Hundes sorgen können.