Kann der Vorbesitzer meinen Hund zurückfordern? Alles was Du darüber wissen musst

Kann der Vorbesitzer meinen Hund zurück verlangen?

Du hast einen Hund adoptiert und bist ein glücklicher Hundebesitzer geworden. Aber plötzlich meldet sich der Vorbesitzer und behauptet, dass du seinen Hund illegal besitzt. Kann er deinen Hund zurück verlangen?

Die rechtlichen Aspekte

Laut dem deutschen Tierschutzgesetz ist der Hund ein Sachgegenstand und somit objektives Eigentum seines Besitzers. Wenn ein Hund also verkauft, verschenkt oder adoptiert wird, geht das Eigentum des Hundes auf den neuen Besitzer über und der Vorbesitzer hat keine Rechte mehr.

Allerdings gibt es im Gesetz keine explizite Regelung, die den Besitzerwechsel von Haustieren regelt. Daher sollten beim Verkauf, der Schenkung oder der Adoption eines Hundes schriftliche Verträge abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass alle Parteien mit den Bedingungen einverstanden sind.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Rückforderung nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich ist. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann ein Vorbesitzer einen Tierbesitzer nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf, der Schenkung oder der Adoption auffordern, den Hund zurückzugeben.

Wenn dein Hund also schon länger als sechs Monate bei dir lebt und der Vorbesitzer keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen hat, kann er deinen Hund nicht einfach zurückfordern, auch wenn er behauptet, dass du seinen Hund illegal hast.

Schütze dich mit einem schriftlichen Vertrag

Es ist immer ratsam, einen schriftlichen Vertrag zu haben, wenn es um den Besitzerwechsel eines Hundes geht, auch wenn es sich um eine Adoption handelt. Dabei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Name und Adresse des Vorbesitzers und des neuen Besitzers
  • Name, Rasse und Alter des Hundes
  • Der Zeitpunkt der Übergabe
  • Der Kaufpreis oder die Bedingungen der Adoption
  • Bestätigung, dass der Vorbesitzer das Eigentum an den Hund abtritt
  • Bestätigung, dass der Vorbesitzer auf alle Forderungen verzichtet

Wenn der Vorbesitzer den Vertrag unterzeichnet hat, ist es deutlich schwieriger, den Hund zurückzufordern, selbst wenn dieser innerhalb von sechs Monaten nach der Adoption stattgefunden hat.

Was tun, wenn du vom Vorbesitzer kontaktiert wirst?

Wenn du vom Vorbesitzer kontaktiert wirst und er seinen Hund zurückfordert, solltest du ruhig bleiben und den Vertrag überprüfen. Wenn der Vorbesitzer keine schriftlichen Dokumente hat oder der Vertrag besagt, dass das Eigentum an den Hund auf dich übergegangen ist, hast du kein Grund, den Hund zurückzugeben.

Idealerweise solltest du aber mit dem Vorbesitzer in Verbindung bleiben und versuchen, eine Einigung zu finden. Im besten Fall könnt ihr gemeinsam eine Lösung finden, die sowohl für dich als auch für den Vorbesitzer akzeptabel ist.

Fazit

In der Regel kann der Vorbesitzer seinen Hund nicht einfach zurückfordern, wenn der neue Besitzer das Eigentum an dem Hund nachweisen kann. Aber im Zweifelsfall ist es immer ratsam, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.