Kann ich einen Hundebesitzer anzeigen, wenn sein Hund meinen erschreckt? – Expertenrat




Kann ich Hundebesitzer anzeigen, weil sein Hund meinen erschreckt hat?

Kann ich Hundebesitzer anzeigen, weil sein Hund meinen erschreckt hat?

Du bist vielleicht schon einmal in einer Situation gewesen, in der ein Hund auf dich zugerannt ist und du Angst hattest. Vielleicht hast du dich sogar so sehr erschreckt, dass du überlegst, den Hundebesitzer anzuzeigen. Aber ist das wirklich möglich?

Rechtliche Grundlage

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland kein spezifisches Gesetz gibt, das die Anzeige eines Hundebesitzers erlaubt, wenn dessen Hund einen anderen Menschen erschreckt hat. Stattdessen ist hierfür das allgemeine Strafrecht zuständig.

Konkret bedeutet das, dass der Hundebesitzer nur dann strafrechtlich belangt werden kann, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Das bedeutet, dass er nicht ausreichend darauf geachtet hat, dass sein Hund keine anderen Menschen gefährdet oder belästigt.

Was bedeutet das im Detail?

Um einen Hundebesitzer strafrechtlich belangbar zu machen, müsste also nachgewiesen werden, dass er seine Pflichten verletzt hat. Konkret kann das bedeuten, dass der Hund nicht angeleint oder nicht unter Kontrolle gehalten wurde und dadurch auf andere Menschen losgegangen ist.

Es kann jedoch schwierig sein, diese Verletzung der Sorgfaltspflicht zu beweisen. Der Hundebesitzer kann beispielsweise argumentieren, dass der Hund sich unerwartet losgerissen hat oder dass er nicht vorhersehen konnte, dass der Hund auf dich zugerannt kommt.

Was kannst du tun?

Wenn du von einem Hund erschreckt wurdest, hast du trotzdem Möglichkeiten, deine Situation zu verbessern:

  • Wende dich an den Hundebesitzer: Wenn du den Besitzer des Hundes kennst, kannst du ihn höflich darauf aufmerksam machen, dass dein Verhalten dem Hund gegenüber besser wäre, wenn er seinen Hund anleint oder unter Kontrolle hält.
  • Wende dich an die Polizei: Wenn du der Meinung bist, dass der Hund tatsächlich eine Gefahr darstellt oder dass der Besitzer seine Pflichten grob vernachlässigt hat, kannst du die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
  • Vermeide es, dem Hund gegenüber aggressiv zu werden oder ihn zu bestrafen. Dies kann dazu führen, dass der Hund sich noch aggressiver verhält und es zu einer tatsächlichen Gefährdung kommt.

Fazit

In Deutschland gibt es kein spezifisches Gesetz, das die Anzeige eines Hundebesitzers erlaubt, wenn dessen Hund einen anderen Menschen erschreckt hat. Stattdessen kann der Hundebesitzer nur dann strafrechtlich belangt werden, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Es kann jedoch schwierig sein, diese Verletzung zu beweisen. Wenn du von einem Hund erschreckt wurdest, gibt es dennoch Möglichkeiten, deine Situation zu verbessern, ohne den Hundebesitzer anzeigen zu müssen.