Katze nach Kündigung: Darf sie bis zum Auszug in der Wohnung bleiben?

Darf ich meine Katze nach der Kündigung in der Wohnung bis zum Auszug halten?

Du hast deine Wohnung gekündigt, aber dir bleibt noch eine gewisse Zeit, bis du ausziehen musst. Du möchtest gerne deine geliebte Katze bis zum Auszug behalten. Doch ist das erlaubt? In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dieser Frage beschäftigen und dir alle nötigen Informationen geben.

Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland gilt, dass ein Vermieter dir die Haltung eines Tieres nur aus berechtigten Gründen verbieten darf. Das bedeutet, dass eine Klausel im Mietvertrag, die die Haltung von Tieren generell untersagt, unwirksam ist.

Laut § 20a BGB hast du das Recht, bestimmte Tiere, wie zum Beispiel Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Hamster, in der Wohnung zu halten. Allerdings muss die Haltung tierschutzgerecht sein und darf keine Beeinträchtigung für andere Mieter oder das Haus darstellen.

Ein Kündigungsgrund wegen der Haltung deiner Katze ist also nur dann gegeben, wenn deine Katze Schäden an der Wohnung verursacht oder die Haltung eine unzumutbare Belastung für den Vermieter oder andere Mieter darstellt.

Wichtige Schritte vor Einzug deiner Katze

Bevor du deine Katze in deine Wohnung einziehen lässt, solltest du einige Vorbereitungen treffen, um sicherzustellen, dass du keine Probleme mit dem Vermieter bekommst:

1. Informiere deinen Vermieter

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du deinen Vermieter vor Einzug deiner Katze informieren. Kläre ihn darüber auf, dass du eine Katze halten wirst und dass du alle nötigen Vorkehrungen triffst, um die Wohnung und andere Mieter nicht zu beeinträchtigen.

2. Halte die Wohnung sauber und katzensicher

Wie bereits erwähnt, musst du sicherstellen, dass die Haltung tierschutzgerecht ist und keine Beeinträchtigung für andere Mieter oder das Haus darstellt. Achte daher darauf, dass deine Katze keine Schäden an der Wohnung verursacht und halte die Wohnung hygienisch sauber.

Zusätzlich solltest du die Wohnung katzensicher machen, indem du beispielsweise giftige Pflanzen entfernst, scharfe oder gefährliche Gegenstände wegräumst und Fenster und Türen sichern.

3. Beachte die Ruhezeiten

Katzen können manchmal laut sein und nachts aktiv werden. Um andere Mieter nicht zu stören, solltest du darauf achten, dass deine Katze während der Ruhezeiten keinen Lärm verursacht.

Fazit

Grundsätzlich hast du als Mieter das Recht, eine Katze bis zum Auszug zu halten, solange die Haltung tierschutzgerecht ist und keine Beeinträchtigung für andere Mieter oder das Haus darstellt.

Bevor du deine Katze in die Wohnung einziehen lässt, solltest du jedoch mit deinem Vermieter sprechen und alle nötigen Vorkehrungen treffen, um die Wohnung und andere Mieter nicht zu beeinträchtigen.

Wenn du dich an diese Regeln hältst, sollte es kein Problem sein, deine Katze bis zum Auszug zu halten und noch einige wunderschöne Wochen oder Monate mit ihr zu verbringen.