Wer haftet, wenn mein Hund auf meinem Grundstück von einem angeleinten Hund gebissen wird?

Eigener Hund wurde von einem angeleinten Fremden Hund im eigenen Grundstück gebissen, wer zahlt?

Du hast einen eigenen Hund und einen fremden Hund wurde von seinem Besitzer angeleint in dein Grundstück gebracht. Dabei kommt es zu einer Beißattacke, bei der dein Hund verletzt wurde. Die Frage ist nun, wer für die Kosten aufkommt und ob der Besitzer des anderen Hundes haftbar gemacht werden kann.

Grundsätzliches zur Hundehaftung

Grundsätzlich haftet der Halter eines Hundes für Schäden, den sein Hund verursacht. Dies ergibt sich aus § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): „Wer einen Hund hält, ist für die von dem Tier verursachten Schäden verantwortlich, […] es sei denn, er hat die Sorgfalt eines ordentlichen Hundehalters beachtet oder der Schaden wäre auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden.“ Das bedeutet, dass der Halter des angreifenden Hundes für den Schaden aufkommen muss, den sein Hund verursacht hat.

Wer ist der Halter des fremden Hundes?

Eine wichtige Frage bei der Klärung der Haftung ist, wer der Halter des angreifenden Hundes ist. Dabei kommt es darauf an, wer die tatsächliche Gewalt und Kontrolle über den Hund hat und ihn führt. Im Normalfall ist das derjenige, der den Hund an der Leine hält. In dem Fall, dass der Halter des Hundes den Hund jedoch jemandem anderen überlassen hat, bleibt der Halter weiterhin derjenige, der die tatsächliche Kontrolle über den Hund hat.

Wer muss für den Schaden aufkommen?

Falls der fremde Hund deinen Hund auf deinem Grundstück angreift, haftet der Halter des Hundes für eventuelle Schäden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund angeleint war oder nicht. Vor Gericht hat der Halter allerdings die Möglichkeit zu bestreiten, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen Hundehalters nicht beachtet hat. In diesem Fall kann es schwierig werden für dich, die Haftung durchzusetzen.

Falls der Halter des Angreifers jedoch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, wird diese für den Schaden aufkommen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld zu klären, ob der Hund des Nachbarn versichert ist.

Was tun, wenn dein Hund angegriffen wurde?

Zunächst einmal solltest du deinen Hund zum Tierarzt bringen und die Wunden behandeln lassen. Sorge dafür, dass alle Kosten dokumentiert werden. Auch Fotos von den Verletzungen können später als Beweismittel dienen.

Danach solltest du den Halter des angreifenden Hundes kontaktieren und ihm den Schaden melden. Fordere ihn auf, für die Kosten aufzukommen. Zeige ihm auch die Dokumente, die du vom Tierarzt hast.

Falls der andere Halter sich weigern sollte, für den Schaden aufzukommen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann dir helfen, die Haftung durchzusetzen und den Schaden ersetzt zu bekommen.

Fazit

Im Falle einer Beißattacke gilt grundsätzlich, dass der Halter des angreifenden Hundes für den Schaden aufkommen muss. Es ist jedoch wichtig zu klären, wer tatsächlich der Halter des Hundes ist und ob dieser eine Hundehaftpflichtversicherung hat. Sollte der Halter die Haftung bestreiten, kann es schwierig werden, den Schaden ersetzt zu bekommen. Wichtig ist, dass du alle Kosten dokumentiert und bei Bedarf einen Anwalt zu Rate ziehst. Letztendlich sollte das Wohlergehen deines Hundes immer im Vordergrund stehen.