Kann ich mich beim Vermieter beschweren, wenn eine Frau ihren Hund auf dem Balkon urinieren und kacken lässt?
Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst und eine Nachbarin ihren Hund auf dem Balkon urinieren und kacken lässt, kann das für dich und deine Mitbewohner unangenehm sein. In diesem Blogpost erfährst du, was du in so einem Fall tun kannst und ob du dich beim Vermieter beschweren solltest.
Grundsätzliches zum Halten von Haustieren in Mietwohnungen
In Deutschland darf man grundsätzlich Haustiere in Mietwohnungen halten. Allerdings müssen dabei bestimmte Regelungen beachtet werden, die im Mietvertrag festgelegt sind. Diese Regelungen können sich zum Beispiel auf die Größe oder die Anzahl der Tiere beziehen. Es kann auch sein, dass bestimmte Haustiere grundsätzlich verboten sind.
Wenn ein Nachbar seinen Hund auf dem Balkon urinieren und kacken lässt, verstößt er möglicherweise gegen diese Regelungen. Denn in der Regel verbieten Mietverträge das Ausüben von unhygienischen Tätigkeiten auf dem Balkon oder der Terrasse, insbesondere wenn dadurch andere Mieter beeinträchtigt werden.
Was kannst du tun, wenn dich das Verhalten deiner Nachbarin stört?
Zunächst solltest du das Gespräch mit deiner Nachbarin suchen. Vielleicht ist ihr nicht bewusst, wie unangenehm es für dich und deine Mitbewohner ist, wenn ihr Hund auf dem Balkon seine Geschäfte verrichtet. Biete ihr freundlich an, dass sie ihren Hund zum Gassi gehen mitnehmen kann oder ihn eventuell auf einem nahgelegenen Hundespielplatz ausführen kann.
Wenn das Gespräch keine Wirkung zeigt oder deine Nachbarin uneinsichtig ist, kannst du dich an den Vermieter wenden. Am besten informierst du ihn schriftlich über das Problem und schilderst ihm die Situation. Notiere am besten auch, seit wann das Problem besteht und welche Beeinträchtigungen du erlebst.
Der Vermieter kann dann seine Pflichten als Vermieter wahrnehmen und auf deine Nachbarin einwirken, damit sie das Verhalten ändert. Er kann sie zum Beispiel schriftlich auf die Einhaltung des Mietvertrags hinweisen oder eine Abmahnung aussprechen. Wenn die Situation trotzdem nicht verbessert wird, kann der Vermieter auch weitere rechtliche Schritte einleiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Vermieter nur dann eingreifen kann, wenn das Verhalten der Nachbarin gegen die Regelungen im Mietvertrag verstößt. Wenn das Verhalten jedoch durch den Mietvertrag erlaubt oder nicht ausdrücklich verboten ist, wird der Vermieter wahrscheinlich nichts unternehmen können.
Wie kannst du dich selbst schützen?
Das Beste ist immer, das Gespräch mit der betreffenden Nachbarin zu suchen. Wenn das nicht hilft oder du dich nicht traust, deine Nachbarin direkt anzusprechen, solltest du dokumentieren, wann der Hund auf dem Balkon seine Geschäfte verrichtet.
Notiere dir Datum und Uhrzeit sowie die Art der Beeinträchtigung. So können spätere Beschwerden beim Vermieter besser begründet werden. Auch Fotos oder Videos können dabei helfen. Allerdings solltest du darauf achten, dass du nur den Balkon und nicht die Wohnung deiner Nachbarin fotografierst.
Fazit
Wenn deine Nachbarin ihren Hund auf dem Balkon urinieren und kacken lässt, kann das für dich und deine Mitbewohner unangenehm sein. Du solltest das Gespräch mit deiner Nachbarin suchen und ihr freundlich den Sachverhalt schildern. Wenn das nicht hilft, kann man sich an den Vermieter wenden. Wenn der Vermieter dann ein Schreiben aufsetzt, kann er deine Nachbarin dazu auffordern, das Verhalten zu ändern. Du solltest jedoch beachten, dass nur dann eingegriffen werden kann, wenn das Verhalten gegen die Regelungen im Mietvertrag verstößt. Idealerweise solltest du das Gespräch mit der Nachbarin suchen und gleichzeitig Datum und Uhrzeit des Hundegeschehens dokumentieren.